DIE FAX-ZEITDipl.-Ing. Helmut Kropp |
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Die Fax-Zeit Sofern das empfangene Telefaxschreiben eine Zeitangabe in der Kommunikationszeile enthält, ist diese Zeitangabe wenig aussagefähig. Diese Zeit kann man sich nämlich selber einstellen, beim Sende- wie beim Empfangsgerät, gemäß Bedienungsanleitung. Diese Tatsache ist vielen Firmen und auch Gerichten weitgehend unbekannt. Fristen bei Gerichten können mit zeitgerecht eingelegten Einsprüchen per Faxschriftsatz eingehalten werden, oft werden solche Schreiben erst knapp vor Schluss abgesandt. Die "Fax-Zeit" ist aber "nichts wert". Wie kann man trotzdem zu einer verläßlichen Aussage über die Zeitgenauigkeit kommen? Sofern man für den analogen Faxanschluss einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) bestellt hat, besteht Hoffnung.
Ein EVN besteht z. B. bei der Deutschen Telekom AG (DTAG) aus folgenden Angaben:
Die Frage ist nun, wie es um die Genauigkeit der Zeitangaben bestellt ist. Seit 2000 sind die Netzbetreiber verpflichtet, der RegTP, heute BnetzA, gemäß TKV Par. 5 Abs. 3 bzw. Vfg. 168 / 99 die Zeitgenauigkeiten durch SV-Gutachten oder Qualitätssicherung jährlich nachzuweisen. Beginnzeit (und / oder Endezeit) müssen dabei auf 500 ms, die Dauer der Verbindung auf 1 s genau sein. Die Echtzeit selber muss auf 3 s mit der amtlichen Zeit (per DCF77, auch GPS) übereinstimmen. Das bedeutet: nicht die Kommunikationszeile im Faxschreiben, nicht der "Sendebericht mit OK-Vermerk" ist genau, viel verlässlicher ist der gleichzeitig vom Netzbetreiber erstellte EVN. Dieser wird üblicherweise zusammen mit der Rechnung zugesandt.
Es gibt allerdings auch heute noch Anschlussinhaber, die den EVN aus "Datenschutzgründen" strikt
ablehnen und eine sofortige Löschung aller Kommunikationsdaten nach Berechnung fordern.
H. Kropp |
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