|
Interessantes zur Dokumentenübertragung per Telefax
(Telefax, von "fac simile", lat.: mache ähnlich wie)
Dipl.-Ing. H. Kropp
- Allgemeines
Telefaxübertragung nennt man eine Art der Übermittlung von grafischen
Informationen (Vorlage, Dokument) über das Telefonwählnetz (PSTN) von
einem Sender zu einem Empfänger.
Sender und Empfänger befinden sich dabei in geeigneten, selbständigen
Geräten zusammen mit Abtaster und Drucker sowie einem Telekommunikationsteil;
sie werden Telefaxgeräte genannt. Daneben gibt es noch PC-Steckkarten oder
Faxboxen oder Großcomputeranlagen, Faxserver udgl. mehr.
- Uhrzeit
Die Uhrzeit in der Kommunikationszeile kommt nämlich nicht, wie oftmals
irrtümlich angenommen, wie früher bei Telex, quasi amt-licherseits aus dem
Netz, sondern kann von jedermann an seinem eigenen Faxgerät beliebig eingestellt
werden.
Die Uhrzeit in den Sendeberichten hängt somit von der Einstellung durch den
Benutzer ab. Klassischer Fehler: Die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit
oder umgekehrt wird vergessen. Kein mir bekanntes Faxgerät stellt die Uhrzeit
automatisch um und meldet dies dem Benutzer (wie z.B. manche Windows-PCs).
Weiterer Fehler: Die Batterie des Empfangsgerätes, die die Echtzeit-Uhrzeitschaltung
speist, trocknet aus und die Uhr zeigt dann beliebige Ziffern an.
Unterschied zum Telexdienst: Beim Telexdienst kam die Zeit im
Sende-/Empfangsbericht jedoch vom Telekom-Netz, und nicht vom Endgerät.
- Sendedauer
Es wird oft versucht, abgesandte Telefaxschreiben anhand ihrer im Sendejournal
vermerkten Sendedauer zu identifizieren.
Zum Thema "Dauer" ist anzumerken, dass jedes Telefaxgerät die "Übertragungsdauer"
unterschiedlich interpretieren kann, das eine Gerät zum Beispiel ab Eintreffen
des Rufes, das andere ab Beginn des Handshakes oder erst ab Beginn der
Dokumentenübertragung.
Zurück nach oben
- Handshake
-
Vor und nach der Übertragung des Dokuments und auch zwischen den Seiten
bei mehrseitigen Telefaxen findet ein sogenanntes "Hand-shake-Verfahren"
zwischen den beiden beteiligten Geräten statt.
Dieses Verfahren ist von der eigentlichen Bild-Dokumentenübertragung
(z.B. mit 14400, 9600, 7200, 4800 oder 2400 bit/s) zeitlich getrennt und
arbeitet zeichenorientiert mit einer anderen Geschwindigkeit (nämlich
300 bit/s, und ev. 2400 bit/s).
Die Geräte tauschen dabei ihre Kennung aus und teilen beim "Handshake" dem
jeweils anderen Gerät mit, mit welcher Geschwingigkeit sie arbeiten, mit welcher
Auflösung (NORMAL oder FEIN) die Vorlage übertragen werden soll und welches
Übertragungs-Verfahren sie benützen und ob z.B. bei der vorhergehenden Seite
Probleme auftraten.
-
Beim Handshake wird auch die Kommunikationszeile übertragen. Diese soll der
Benutzer selber normgemäß einstellen. Dazu folgende Vorschrift:
"Die Kennung hat folgendes Sendeformat:
- Das Zeichen "+"
- Die Zahl "49"
- Zwischenraum
- Die Ortsnetzkennzahl ohne voranstehende 0
- Zwischenraum
- Die Teilnehmerrufnummer
und steht rechtsbündig innerhalb eines Feldes von 20 Stellen. Nicht benützte
Formatstellen müssen durch Zwischenräume ausgefüllt werden."
(aus "DTS Der Telefax Standard VDMA 24985-1")
Wie die Praxis zeigt, beachten keineswegs alle Benutzer diese Norm. Oft
kommen leere Kommunikationszeilen beim Empfänger an.
- OK-Vermerk
Wie kommt die Empfangsquittung ("OK-Vermerk) zustande?
Dem Sendegerät wird nach der Seitenübertragung durch den Empfänger nach einem
bestimmten Kriterium (siehe unten) mitgeteilt, ob die Übertragung "erfolgreich"
oder "OK" war oder nicht. So kommt der "OK-Vermerk" zustande.
Dieses Verfahren ist international genormt (CCITT T.30), die davon abgeleitete
deutsche Vorschrift ist die FTZ 18 TR 53, deren Einhaltung bis vor einigen
Jahren noch für die Zulassung von Faxgeräten unbedingt erforderlich war. Die
Realisierung erfolgt dabei durch entsprechende Fax-Software.
In anderen Ländern gilt die FTZ 18 TR 53 natürlich nicht. Die Vorschriften
anderer Länder lehnen sich mehr oder weniger an die CCITT T.30 an: das müssen
sie ja, sonst würde die internationale Faxübertragung nicht funktionieren.
Der Abdruck des sogenannten Sendeberichts mit "OK-Vermerk" ist somit das
Ergebnis des Handshakes zwischen den beiden beteiligten Geräten, wobei
grundsätzlich auf den Inhalt des übertragenen Dokuments keinerlei Rücksicht
genommen wird.
Der OK-Vermerk bestätigt somit nicht, entgegen landläufiger Meinung, weder dass
die eigentliche Faxnachricht (das Bild) korrekt übertragen wurde noch dass das
Empfangsgerät das Bild korrekt ausgedruckt hat und schon gar nicht, dass der
Empfänger des Faxschreibens dieses auch gelesen hat.
Es wird dem (direkt verbundenen) Empfänger nur bestätigt, dass die in
der Handshakephase (außerhalb der Bildübertragung) empfangenen Signale, vom
Sender codiert, richtig decodiert empfangen wurden und dass die bei der
Bildübertragung (in der Nachricht) enthaltenen codierten Zeilen der Norm
entsprachen.
Zurück nach oben
- Qualitätskriterium
Eine Bedingung für das "OK" im Sendebericht ist, sofern die miteinander
korrespondieren Geräte direkt verbunden sind, dass das "Qualitätskriterium"
erfüllt ist.
Das Empfangsgerät prüft, wieviele Zeilen des gesendeten A4-Dokuments gestört
waren.
Zwar weiß das Empfangsgerät nicht im voraus, was ihm das Sendegerät schickt.
Aber durch den einheitlichen Verschlüsselungsstandard kann am Empfangsort
festgestellt werden, ob eine codierte Zeile der Bildinformation richtig
empfangen wurde. Der "OK" Vermerk sagt u.a. somit dem Empfänger, dass die
elektrische Übertragung eines Dokumentes mit einem Qualitätskriterium
zwischen 5% und 15% (einstellbar) erfolgt ist.
Ist z.B. das Qualitätskriterium des Empfängers auf 10% eingestellt, können 10%
der Zeilen eines Faxdokuments gestört, unleserlich oder falsch sein, ohne dass
der Empfänger sein "OK" im Sendebericht des Senders verweigert.
Ob das zwischengeschaltete Speichersystem sich an diese Normen
(DTS, FTZ 18 TR 53; CCITT T.30) gehalten hat, kann hier nicht festgestellt
werden.
- Abtastvorgang
Das Sendedokument wird beim Einlesen in das Telefaxgerät zeilenweise abgetastet
und die so gewonnene Informarmation codiert. Dieses digitale Codewort erhält
das Modem des Senders, die Übertragung erfolgt analog, und das Modem des
Empfängers stellt es wieder digital her. Dann erfolgt der zeilenweise Ausdruck,
oder bei Speichergeräten (Computer oder Stand-alone-Geräte mit Speicher) das
Einlesen in den Speicher.
Ist nun der Scanner schadhaft oder z.B.verschmutzt, kann es vorkommen, dass
Zeichen des Sendedokouments abgedeckt und damit nicht übertragen werden.
Verschmutzte Scanner erkennt die Gegenstation oft an ein oder mehreren
senkrechten schwarzen Streifen über die gesamte Empfangskopie.
Aber auch das Gegenteil ist möglich, wenn z.B. beim Sender ein oder mehrere
Photodioden des Scanners defekt sind, dann fehlen einfach Informationen
spaltenweise.
Beispiel: ein Angebot mit "DM 168" wird dann beim Empfänger zu "DM 68", weil
die "1" infolge Scannerdefekt oder -abdeckung nicht erkannt wurde. Die
Empfangskopie bleibt an diesen Stellen weiß.
Scannerfehler werden mit dem "Qualitätskriterium" (siehe oben) nicht erkannt!
Zurück nach oben
- Drucken des Dokuments
Ebenso wie am Sendeort, ist die erfolgreiche ordnungsgemäße und vollständige
Übertragung zum Empfangsort keineswegs gesichert, wenn der Absender einen
"OK-Vermerk" erhält.
Ist der Drucker des Empfangsgerätes oder sein Papier qualitätsmäßig nicht
in Ordnung, bekommt der Absender darüber keine Meldung.
Hier kann nun der Jurist der Ansicht sein: Das hat der Absender ja nicht
zu verantworten, das Dokument ist zumindest elektronisch "in den Besitz"
des Empfängers gelangt.
Drucker- oder Papierfehler werden auch mit dem "Qualitätskriterium"
(siehe oben) nicht erkannt!
- Vorlage verkehrt eingelegt
Es ist wichtig zu wissen, dass der Sendebericht z.B. auch dann positiv ist,
wenn versehentlich die Sendevorlage verkehrt eingelegt wurde.
Ist die Rückseite der Sendevorlage weiß, erscheint beim Empfangsgerät ein
weißes Blatt. Der Empfänger kann damit nichts anfangen, wirft es weg oder
löscht es aus der Datei. Im Sendebericht des Absenders steht aber, dass der
Empfänger ein gesendetes Dokument "OK" empfangen hat.
Nur selten sieht der Empfänger eines "weißen Blattes" in der
Kommunikationszeile im Kopf des Blattes nach, wer der Absender des weißen
Blattes ist.
Diese Gefahr ist besonders gegeben, wenn das Gerät "Papieralarm" gibt und
jemand den Papierwechsel nicht ordnungsgemäß vornimmt. Ist noch dazu die
richtige Papierlage am Gerät nicht ausreichend gekennzeichnet, ist die Gefahr
groß, dass z.B. die Rolle im Gerät verkehrt zu liegen kommt.
Zurück nach oben
- Telefaxdienst
-
Es muss an dieser Stelle erklärt werden, wieso es immer wieder zu dem fast
unbegrenzten Vertrauen in dieses derart unzuverlässige
Dokumenten-Übertragungsverfahren "Telefax" kommt. Das ist zumeist historisch
bedingt.
-
Der Vorläufer von Telefax war Telex. Zum Gerät und zum Dienst gab es eine
amtliche Wartung des Gerätes, verplombte Kennungsgeber und die dazugehörige
Rechtssprechung. Die Sicherheit war zwar nicht 100%, aber so an die 99% waren
schon drin (das restliche 1% wurde auch "erheblicher technischer Aufwand" oder
"erhebliche kriminelle Energie" genannt).
-
Inzwischen wurde Telex weitestgehendst durch Telefax ersetzt, geblieben ist
das Vertrauen in die Übertragung; völlig zu Unrecht.
Wie schon lange zuvor im Telexdienst, hat die Telekom, damals noch Bundespost,
anfangs versucht, einen Telefaxdienst zu installieren, u.a. mit dem Ziel, die
hohe Qualität des Beweises des Zuganges des gesendeten Telex-Dokuments des
seinerzeitigen klassischen Telexdienstes auch beim Telefaxdienst zu
implementieren.
Zu diesem Zwecke wurde es anfangs z.B. dem Benutzer verwehrt, die Kennung
selbst einzustellen. Aber schon mangels Bundespost-Personal zur Einstellung
der Kennung bei den immer zahlreicher werdenden Telefaxgeräten wurde dies
bald den zugelassenen Unternehmern überlassen; inzwischen kann sich jeder
seine Faxkennung selber einstellen und eingeben, was er will, jede beliebige
Nummer, alphanumerische Zeichen oder gar nichts.
-
Damit einher geht die Möglichkeit, sich selbst beliebige Sendejournale zu
"basteln": Man braucht dazu nur zwei Telefaxgeräte z.B. an einer TK-Anlage
mit Durchwahl. Das eine Gerät sendet mit der an ihm selber eingestellten
Kennung zu einem anderen Gerät mit der an ihm selber eingestellten Kennung.
Die "gewählte Rufnummer" kann auch beliebig sein, nach deren Wahl (die ins
Leere geht) werden die Faxgeräte manuell zusammengeschaltet.
Im Gegensatz zu ISDN mit "CLIP"-Auswertung wird beim analogen Fax die
Rufnummer stets selber eingestellt.
-
Es wurde somit bei Telefax nicht mehr "amtlich" kontrolliert, wie seinerzeit
noch bei den klassischen Telexmaschinen mit ihren plombierten Kennungsgebern.
Auch ist es bei Telefax nicht mehr möglich, per Tastendruck die Identität des
Gerufenen zu prüfen. Per Telex gab es die Taste "Malteserkreuz" (Wer da?),
nach deren Drücken die Gegenstation ihren Kennungsgeber ablaufen ließ und
damit ihre Identität preisgab. Diese Taste + Funktion gibt es bei Telefax
einfach nicht mehr.
-
Eine weitere Forderung aus dieser Zeit des versuchten "Telefaxdienstes" war
der Sofortausdruck des empfangenen Dokuments. Eine Telefaxzulassung erhielt
nur das Gerät, das die Empfangskopie sofort ausdrucken konnte. Speicherung
und späterer Ausdruck waren nicht zugelassen. War kein Papier mehr auf der
Rolle vorrätig, musste der Telefaxempfang unterbleiben, das gerufene Gerät
durfte nicht antworten. Der alternative Empfang in einen Speicher war noch
nicht zugelassen.
Mit der Einführung und Zulassung von einzelnen Computer-Hard- und
Softwarekomponenten zur Sendung und zum Empfang von Telefaxdokumenten mussten
diese hohen Qualitäts- und Sicherheitsforderungen vollständig aufgegeben
werden. Kennung und Ausdruck moderner Telefaxeinrichtungen, ob Einzelgerät,
ob PC mit integriertem Modem samt Software oder Faxmodem, unterliegen heute
vollständig dem eigenverantwortlichen Gebrauch durch den Benutzer (siehe
Handbuch).
-
Trotzdem sind alle diese Geräte heute als Endgerät am Telekommunikationsnetz
zugelassen (siehe oben). Seit 4.2000 bedarf kein Endgerät in der EU einer
Zulassung mehr, da sich dessen Hersteller die Einhaltung der Standards selber
bestätigen kann.
Von den analog zum klassischen Telexdienst ursprünglich angestrebten
Qualitäts- und Sicherheitsmerkmalen des Telefaxdienstes konnte somit nichts
mehr, weder durch technische Sicherung noch durch Regulierung durchgesetzt
werden.
Zurück nach oben
- Genauigkeit von Orginal und Faxkopie
Telefax heißt auch "Facsimile-Übertragung"; es erhebt sich die Frage,
wie genau (in Länge und Breite) die Fernkopie dem Originaldokument entsprechen
muss.
Für die Genauigkeit der Wiedergabe gibt es Normen, seinerzeit gab es auch
Zulassungsvorschriften (z.B. FTZ 18 TR 53) und entsprechende Konformitäts-Tests
bei Zulassungsstellen und akkreditierten Labors. Telefaxgeräte bedürfen
heute keiner Zulassung mehr (siehe europaweite Richtline "R&TTE").
Als "Nachfolge" kann man ansehen: "Der Telefax Standard (DTS)", aber nur
wenige Geräte erfüllen ihn; seine Einhaltung ist freiwillig.
Im DTS-Dokument Teil 1 wird u.a. auch auf das Dokument DIN 32742 Teil 6
Bezug genommen.
Auszug aus DIN 32 742 Teil 6:
"Büro- und Datentechnik
Fernkopierer Mindestanforderungen an Empfangskopien
- Papierformate
Empfangskopien haben die Formate A4 oder A4L (nach DIN 476).
- ...
- Wiedergabe des empfangenen Vorlageninhalts
-
3.1 Die Wiedergabe des empfangenen Vorlageninhalts erfolgt im
Verhältnis 1 : (1+-2%)."
Das bedeutet aber: Bei einem Telefax-Papierformat von DIN A4 gleich
210 x 297 mm:
ist 2% von 297mm gleich 5,74 mm
oder, dass eine empfangene Kopie 291,3...302,7mm lang sein kann.
Eine Abweichung von +- 5,7 mm liegt somit noch in der "Norm", und wäre
"zulässig", aber an diese Norm ist heute kein Hersteller mehr gezwungen
sich zu halten.
Auch in der Breite ist mit einer Abweichung von 210 x +-2% gleich
+- 4,2 mm zu rechnen.
Diese Norm soll einen "Schlupf" beim Einzug des Originaldokuments in den
Scanner und bei der Druckerausgabe erfassen. Sind die Transportwalzen der
Geräte nicht mehr neu, kann es auch zu einem größeren Schlupf kommen.
Daneben kann ein Bedienfehler beim Einlegen (z.B. durch Festhalten) den
Schlupf zwischen Original und Kopie beeinflussen.
Es gibt somit, da es sich um zwei mechanische Systeme handelt, stets eine
gewisse Strecken-Toleranz.
Zurück nach oben
Zusammenfassung
Ausdrucke von Sendejournalen, auch von Faxdokumenten, sind, wenn allein vorgelegt,
meist als Beweisstück ungeeignet. Der Grund liegt auch darin, dass die dann zu
Hilfe genommenen Parameter der Faxübertragung heute praktisch jederzeit auch
"offline" erzeugt und ausgedruckt werden können.
|
|