ÜBERTRAGUNG
EINES DOKUMENTS
PER TELEFAX


Dipl.-Ing. Helmut Kropp

 
 
 
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Interessantes zur Dokumentenübertragung per Telefax

(Telefax, von "fac simile", lat.: mache ähnlich wie)

Dipl.-Ing. H. Kropp


  1. Allgemeines

    Telefaxübertragung nennt man eine Art der Übermittlung von grafischen Informationen (Vorlage, Dokument) über das Telefonwählnetz (PSTN) von einem Sender zu einem Empfänger.

    Sender und Empfänger befinden sich dabei in geeigneten, selbständigen Geräten zusammen mit Abtaster und Drucker sowie einem Telekommunikationsteil; sie werden Telefaxgeräte genannt. Daneben gibt es noch PC-Steckkarten oder Faxboxen oder Großcomputeranlagen, Faxserver udgl. mehr.

  2. Uhrzeit

    Die Uhrzeit in der Kommunikationszeile kommt nämlich nicht, wie oftmals irrtümlich angenommen, wie früher bei Telex, quasi amt-licherseits aus dem Netz, sondern kann von jedermann an seinem eigenen Faxgerät beliebig eingestellt werden.

    Die Uhrzeit in den Sendeberichten hängt somit von der Einstellung durch den Benutzer ab. Klassischer Fehler: Die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit oder umgekehrt wird vergessen. Kein mir bekanntes Faxgerät stellt die Uhrzeit automatisch um und meldet dies dem Benutzer (wie z.B. manche Windows-PCs).

    Weiterer Fehler: Die Batterie des Empfangsgerätes, die die Echtzeit-Uhrzeitschaltung speist, trocknet aus und die Uhr zeigt dann beliebige Ziffern an.

    Unterschied zum Telexdienst: Beim Telexdienst kam die Zeit im Sende-/Empfangsbericht jedoch vom Telekom-Netz, und nicht vom Endgerät.

  3. Sendedauer

    Es wird oft versucht, abgesandte Telefaxschreiben anhand ihrer im Sendejournal vermerkten Sendedauer zu identifizieren.

    Zum Thema "Dauer" ist anzumerken, dass jedes Telefaxgerät die "Übertragungsdauer" unterschiedlich interpretieren kann, das eine Gerät zum Beispiel ab Eintreffen des Rufes, das andere ab Beginn des Handshakes oder erst ab Beginn der Dokumentenübertragung.
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  5. Handshake

    1. Vor und nach der Übertragung des Dokuments und auch zwischen den Seiten bei mehrseitigen Telefaxen findet ein sogenanntes "Hand-shake-Verfahren" zwischen den beiden beteiligten Geräten statt.

      Dieses Verfahren ist von der eigentlichen Bild-Dokumentenübertragung (z.B. mit 14400, 9600, 7200, 4800 oder 2400 bit/s) zeitlich getrennt und arbeitet zeichenorientiert mit einer anderen Geschwindigkeit (nämlich 300 bit/s, und ev. 2400 bit/s).

      Die Geräte tauschen dabei ihre Kennung aus und teilen beim "Handshake" dem jeweils anderen Gerät mit, mit welcher Geschwingigkeit sie arbeiten, mit welcher Auflösung (NORMAL oder FEIN) die Vorlage übertragen werden soll und welches Übertragungs-Verfahren sie benützen und ob z.B. bei der vorhergehenden Seite Probleme auftraten.

    2. Beim Handshake wird auch die Kommunikationszeile übertragen. Diese soll der Benutzer selber normgemäß einstellen. Dazu folgende Vorschrift:

      "Die Kennung hat folgendes Sendeformat:
      • Das Zeichen "+"
      • Die Zahl "49"
      • Zwischenraum
      • Die Ortsnetzkennzahl ohne voranstehende 0
      • Zwischenraum
      • Die Teilnehmerrufnummer

      und steht rechtsbündig innerhalb eines Feldes von 20 Stellen. Nicht benützte Formatstellen müssen durch Zwischenräume ausgefüllt werden."

      (aus "DTS Der Telefax Standard VDMA 24985-1")

      Wie die Praxis zeigt, beachten keineswegs alle Benutzer diese Norm. Oft kommen leere Kommunikationszeilen beim Empfänger an.

    3. OK-Vermerk

      Wie kommt die Empfangsquittung ("OK-Vermerk) zustande?

      Dem Sendegerät wird nach der Seitenübertragung durch den Empfänger nach einem bestimmten Kriterium (siehe unten) mitgeteilt, ob die Übertragung "erfolgreich" oder "OK" war oder nicht. So kommt der "OK-Vermerk" zustande.

      Dieses Verfahren ist international genormt (CCITT T.30), die davon abgeleitete deutsche Vorschrift ist die FTZ 18 TR 53, deren Einhaltung bis vor einigen Jahren noch für die Zulassung von Faxgeräten unbedingt erforderlich war. Die Realisierung erfolgt dabei durch entsprechende Fax-Software.

      In anderen Ländern gilt die FTZ 18 TR 53 natürlich nicht. Die Vorschriften anderer Länder lehnen sich mehr oder weniger an die CCITT T.30 an: das müssen sie ja, sonst würde die internationale Faxübertragung nicht funktionieren.

      Der Abdruck des sogenannten Sendeberichts mit "OK-Vermerk" ist somit das Ergebnis des Handshakes zwischen den beiden beteiligten Geräten, wobei grundsätzlich auf den Inhalt des übertragenen Dokuments keinerlei Rücksicht genommen wird.

      Der OK-Vermerk bestätigt somit nicht, entgegen landläufiger Meinung, weder dass die eigentliche Faxnachricht (das Bild) korrekt übertragen wurde noch dass das Empfangsgerät das Bild korrekt ausgedruckt hat und schon gar nicht, dass der Empfänger des Faxschreibens dieses auch gelesen hat.

      Es wird dem (direkt verbundenen) Empfänger nur bestätigt, dass die in der Handshakephase (außerhalb der Bildübertragung) empfangenen Signale, vom Sender codiert, richtig decodiert empfangen wurden und dass die bei der Bildübertragung (in der Nachricht) enthaltenen codierten Zeilen der Norm entsprachen.
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    5. Qualitätskriterium

      Eine Bedingung für das "OK" im Sendebericht ist, sofern die miteinander korrespondieren Geräte direkt verbunden sind, dass das "Qualitätskriterium" erfüllt ist.

      Das Empfangsgerät prüft, wieviele Zeilen des gesendeten A4-Dokuments gestört waren.

      Zwar weiß das Empfangsgerät nicht im voraus, was ihm das Sendegerät schickt. Aber durch den einheitlichen Verschlüsselungsstandard kann am Empfangsort festgestellt werden, ob eine codierte Zeile der Bildinformation richtig empfangen wurde. Der "OK" Vermerk sagt u.a. somit dem Empfänger, dass die elektrische Übertragung eines Dokumentes mit einem Qualitätskriterium zwischen 5% und 15% (einstellbar) erfolgt ist.

      Ist z.B. das Qualitätskriterium des Empfängers auf 10% eingestellt, können 10% der Zeilen eines Faxdokuments gestört, unleserlich oder falsch sein, ohne dass der Empfänger sein "OK" im Sendebericht des Senders verweigert.

      Ob das zwischengeschaltete Speichersystem sich an diese Normen (DTS, FTZ 18 TR 53; CCITT T.30) gehalten hat, kann hier nicht festgestellt werden.

    6. Abtastvorgang

      Das Sendedokument wird beim Einlesen in das Telefaxgerät zeilenweise abgetastet und die so gewonnene Informarmation codiert. Dieses digitale Codewort erhält das Modem des Senders, die Übertragung erfolgt analog, und das Modem des Empfängers stellt es wieder digital her. Dann erfolgt der zeilenweise Ausdruck, oder bei Speichergeräten (Computer oder Stand-alone-Geräte mit Speicher) das Einlesen in den Speicher.

      Ist nun der Scanner schadhaft oder z.B.verschmutzt, kann es vorkommen, dass Zeichen des Sendedokouments abgedeckt und damit nicht übertragen werden.

      Verschmutzte Scanner erkennt die Gegenstation oft an ein oder mehreren senkrechten schwarzen Streifen über die gesamte Empfangskopie.

      Aber auch das Gegenteil ist möglich, wenn z.B. beim Sender ein oder mehrere Photodioden des Scanners defekt sind, dann fehlen einfach Informationen spaltenweise.

      Beispiel: ein Angebot mit "DM 168" wird dann beim Empfänger zu "DM 68", weil die "1" infolge Scannerdefekt oder -abdeckung nicht erkannt wurde. Die Empfangskopie bleibt an diesen Stellen weiß.

      Scannerfehler werden mit dem "Qualitätskriterium" (siehe oben) nicht erkannt!
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    8. Drucken des Dokuments

      Ebenso wie am Sendeort, ist die erfolgreiche ordnungsgemäße und vollständige Übertragung zum Empfangsort keineswegs gesichert, wenn der Absender einen "OK-Vermerk" erhält.

      Ist der Drucker des Empfangsgerätes oder sein Papier qualitätsmäßig nicht in Ordnung, bekommt der Absender darüber keine Meldung.

      Hier kann nun der Jurist der Ansicht sein: Das hat der Absender ja nicht zu verantworten, das Dokument ist zumindest elektronisch "in den Besitz" des Empfängers gelangt.

      Drucker- oder Papierfehler werden auch mit dem "Qualitätskriterium" (siehe oben) nicht erkannt!

    9. Vorlage verkehrt eingelegt

      Es ist wichtig zu wissen, dass der Sendebericht z.B. auch dann positiv ist, wenn versehentlich die Sendevorlage verkehrt eingelegt wurde.

      Ist die Rückseite der Sendevorlage weiß, erscheint beim Empfangsgerät ein weißes Blatt. Der Empfänger kann damit nichts anfangen, wirft es weg oder löscht es aus der Datei. Im Sendebericht des Absenders steht aber, dass der Empfänger ein gesendetes Dokument "OK" empfangen hat.

      Nur selten sieht der Empfänger eines "weißen Blattes" in der Kommunikationszeile im Kopf des Blattes nach, wer der Absender des weißen Blattes ist.

      Diese Gefahr ist besonders gegeben, wenn das Gerät "Papieralarm" gibt und jemand den Papierwechsel nicht ordnungsgemäß vornimmt. Ist noch dazu die richtige Papierlage am Gerät nicht ausreichend gekennzeichnet, ist die Gefahr groß, dass z.B. die Rolle im Gerät verkehrt zu liegen kommt.
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    11. Telefaxdienst

      1. Es muss an dieser Stelle erklärt werden, wieso es immer wieder zu dem fast unbegrenzten Vertrauen in dieses derart unzuverlässige Dokumenten-Übertragungsverfahren "Telefax" kommt. Das ist zumeist historisch bedingt.
      2. Der Vorläufer von Telefax war Telex. Zum Gerät und zum Dienst gab es eine amtliche Wartung des Gerätes, verplombte Kennungsgeber und die dazugehörige Rechtssprechung. Die Sicherheit war zwar nicht 100%, aber so an die 99% waren schon drin (das restliche 1% wurde auch "erheblicher technischer Aufwand" oder "erhebliche kriminelle Energie" genannt).
      3. Inzwischen wurde Telex weitestgehendst durch Telefax ersetzt, geblieben ist das Vertrauen in die Übertragung; völlig zu Unrecht.

        Wie schon lange zuvor im Telexdienst, hat die Telekom, damals noch Bundespost, anfangs versucht, einen Telefaxdienst zu installieren, u.a. mit dem Ziel, die hohe Qualität des Beweises des Zuganges des gesendeten Telex-Dokuments des seinerzeitigen klassischen Telexdienstes auch beim Telefaxdienst zu implementieren.

        Zu diesem Zwecke wurde es anfangs z.B. dem Benutzer verwehrt, die Kennung selbst einzustellen. Aber schon mangels Bundespost-Personal zur Einstellung der Kennung bei den immer zahlreicher werdenden Telefaxgeräten wurde dies bald den zugelassenen Unternehmern überlassen; inzwischen kann sich jeder seine Faxkennung selber einstellen und eingeben, was er will, jede beliebige Nummer, alphanumerische Zeichen oder gar nichts.

      4. Damit einher geht die Möglichkeit, sich selbst beliebige Sendejournale zu "basteln": Man braucht dazu nur zwei Telefaxgeräte z.B. an einer TK-Anlage mit Durchwahl. Das eine Gerät sendet mit der an ihm selber eingestellten Kennung zu einem anderen Gerät mit der an ihm selber eingestellten Kennung. Die "gewählte Rufnummer" kann auch beliebig sein, nach deren Wahl (die ins Leere geht) werden die Faxgeräte manuell zusammengeschaltet.

        Im Gegensatz zu ISDN mit "CLIP"-Auswertung wird beim analogen Fax die Rufnummer stets selber eingestellt.

      5. Es wurde somit bei Telefax nicht mehr "amtlich" kontrolliert, wie seinerzeit noch bei den klassischen Telexmaschinen mit ihren plombierten Kennungsgebern. Auch ist es bei Telefax nicht mehr möglich, per Tastendruck die Identität des Gerufenen zu prüfen. Per Telex gab es die Taste "Malteserkreuz" (Wer da?), nach deren Drücken die Gegenstation ihren Kennungsgeber ablaufen ließ und damit ihre Identität preisgab. Diese Taste + Funktion gibt es bei Telefax einfach nicht mehr.

      6. Eine weitere Forderung aus dieser Zeit des versuchten "Telefaxdienstes" war der Sofortausdruck des empfangenen Dokuments. Eine Telefaxzulassung erhielt nur das Gerät, das die Empfangskopie sofort ausdrucken konnte. Speicherung und späterer Ausdruck waren nicht zugelassen. War kein Papier mehr auf der Rolle vorrätig, musste der Telefaxempfang unterbleiben, das gerufene Gerät durfte nicht antworten. Der alternative Empfang in einen Speicher war noch nicht zugelassen.

        Mit der Einführung und Zulassung von einzelnen Computer-Hard- und Softwarekomponenten zur Sendung und zum Empfang von Telefaxdokumenten mussten diese hohen Qualitäts- und Sicherheitsforderungen vollständig aufgegeben werden. Kennung und Ausdruck moderner Telefaxeinrichtungen, ob Einzelgerät, ob PC mit integriertem Modem samt Software oder Faxmodem, unterliegen heute vollständig dem eigenverantwortlichen Gebrauch durch den Benutzer (siehe Handbuch).

      7. Trotzdem sind alle diese Geräte heute als Endgerät am Telekommunikationsnetz zugelassen (siehe oben). Seit 4.2000 bedarf kein Endgerät in der EU einer Zulassung mehr, da sich dessen Hersteller die Einhaltung der Standards selber bestätigen kann.

        Von den analog zum klassischen Telexdienst ursprünglich angestrebten Qualitäts- und Sicherheitsmerkmalen des Telefaxdienstes konnte somit nichts mehr, weder durch technische Sicherung noch durch Regulierung durchgesetzt werden.
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      9. Genauigkeit von Orginal und Faxkopie

        Telefax heißt auch "Facsimile-Übertragung"; es erhebt sich die Frage, wie genau (in Länge und Breite) die Fernkopie dem Originaldokument entsprechen muss.

        Für die Genauigkeit der Wiedergabe gibt es Normen, seinerzeit gab es auch Zulassungsvorschriften (z.B. FTZ 18 TR 53) und entsprechende Konformitäts-Tests bei Zulassungsstellen und akkreditierten Labors. Telefaxgeräte bedürfen heute keiner Zulassung mehr (siehe europaweite Richtline "R&TTE").

        Als "Nachfolge" kann man ansehen: "Der Telefax Standard (DTS)", aber nur wenige Geräte erfüllen ihn; seine Einhaltung ist freiwillig.

        Im DTS-Dokument Teil 1 wird u.a. auch auf das Dokument DIN 32742 Teil 6 Bezug genommen.

        Auszug aus DIN 32 742 Teil 6:

        "Büro- und Datentechnik
        Fernkopierer Mindestanforderungen an Empfangskopien

        • Papierformate
          Empfangskopien haben die Formate A4 oder A4L (nach DIN 476).

        • ...

        • Wiedergabe des empfangenen Vorlageninhalts

          • 3.1  Die Wiedergabe des empfangenen Vorlageninhalts erfolgt im Verhältnis 1 : (1+-2%)."

        Das bedeutet aber: Bei einem Telefax-Papierformat von DIN A4 gleich 210 x 297 mm:

        ist 2% von 297mm gleich 5,74 mm

        oder, dass eine empfangene Kopie 291,3...302,7mm lang sein kann.

        Eine Abweichung von +- 5,7 mm liegt somit noch in der "Norm", und wäre "zulässig", aber an diese Norm ist heute kein Hersteller mehr gezwungen sich zu halten.

        Auch in der Breite ist mit einer Abweichung von 210 x +-2% gleich +- 4,2 mm zu rechnen.

        Diese Norm soll einen "Schlupf" beim Einzug des Originaldokuments in den Scanner und bei der Druckerausgabe erfassen. Sind die Transportwalzen der Geräte nicht mehr neu, kann es auch zu einem größeren Schlupf kommen. Daneben kann ein Bedienfehler beim Einlegen (z.B. durch Festhalten) den Schlupf zwischen Original und Kopie beeinflussen.

        Es gibt somit, da es sich um zwei mechanische Systeme handelt, stets eine gewisse Strecken-Toleranz.
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      11. Zusammenfassung

        Ausdrucke von Sendejournalen, auch von Faxdokumenten, sind, wenn allein vorgelegt, meist als Beweisstück ungeeignet. Der Grund liegt auch darin, dass die dann zu Hilfe genommenen Parameter der Faxübertragung heute praktisch jederzeit auch "offline" erzeugt und ausgedruckt werden können.

 
 
 
 
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